Europa

Kontaktstelle Deutschland "Europa für Bürgerinnen und Bürger"

 

 

Hier erfahren Sie Wissenswertes über Europa: Aufbau der Europäischen Union, die Zuständigkeiten, Herausforderungen der Zukunft usw.

 

Arbeitsfelder

Auf folgenden Gebieten ist die EU mit gemeinsamen Gesetzen und Projekten aktiv:

  • Landwirtschaft
  • Verbraucherschutz
  • Wettbewerbsrecht
  • Regional- und Strukturpolitik (z.B. Förderung benachteiligter Regionen und Personenkreise)
  • Sozialpolitik (z.B. gemeinsame Vorschriften zum Arbeitsschutz)
  • Bildungspolitik
  • Umweltpolitik (gemeinsame Umweltstandards und Schutzprojekte)
  • Forschungspolitik
  • Innenpolitik und Justiz
  • Zoll- und Handelspolitik
  • Außenpolitik (Förderung von Partnerstaatenm z.B. in Osteuropa oder im Mittelmeerraum)
  • Entwicklungshilfe

 

Das Europäische Parlament

 

Seit 1979 wird das Europäische Parlament, eines der fünf Hauptorgane der Europäischen Gemeinschaften alle fünf Jahre in allgemeinen, freien und geheimen Europawahlen direkt gewählt. Es ist die Vertretung von rund 490 Millionen Menschen und hat seinen Sitz in Straßburg. 2009 ist die nächste Europawahl. Sein gegenwärtiger Präsident ist Hans-Gert Pöttering, der seit dem 15. Januar (Beitritt Rumäniens und Bulgariens) 785 Abgeordneten vorsitzt.

Das Europäische Parlament wird als Bürgerkammer der Europäischen Union bezeichnet. Im Vergleich dazu gilt der Rat der Europäischen Union als Staatenkammer. Obwohl das Europäische Parlament quantitativ größer als die meisten Parlamente der Mitgliedsstaaten ist, hat es deutlich weniger Rechte als die Parlamente der meisten Staaten.

Die Aufgaben des Parlaments konzentrieren sich auf drei Hauptarbeitsfelder:

Gesetzgebungsfunktion: Gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union teilt sich das Parlament die Gesetzgebungsfunktion, nimmt europäische Gesetze (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen) an. Dabei ist es nicht befugt eigeninitiativ Gesetzesvorlagen einzubringen. Dieses Vorrecht auf EU-Ebene hat nur die Europäische Kommission.

Haushaltsbehörde: Gemeinsam mit dem Rat bildet das Parlament die Haushaltsbehörde der EU. Den von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Haushaltsentwurf können Rat und Parlament im Haushaltsverfahren auf der Basis von Beschlüssen ändern. Bei den Einnahmen hat der Rat die letzte Entscheidungsbefugnis, bei den Ausgaben das Parlament.

Kontrolle: Das Parlament übt eine Kontrolle über die Europäische Kommission aus. In Ausschüssen wird die Kompetenz und Integrität der designierten Kommissare vor deren Ernennung geprüft. Es muss der Benennung der Kommissionsmitglieder zustimmen und kann durch ein Misstrauensvotum - mit einer 2/3-Mehrheit -  einen Rücktritt der Kommission erzwingen. Außerdem übt das Parlament über den Rat der EU und die Kommission politische Kontrolle aus.

Die Abgeordneten spezialisieren sich in ihrer Tätigkeit, um Themen fachkundig in den 20 ständigen Ausschüssen und 2 Unterausschüssen behandeln zu können. Sie werden von den Fraktionen (7) bzw. der Gruppe der Fraktionslosen in die Ausschüsse entsandt.

Weiterführender Link: www.europa.eu

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